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Recall – damit Ihr Lächeln strahlend bleibt!

Nach Vereinbarung werden Sie von uns in bestimmten Zeitabständen angeschrieben,
um die nötigen Prophylaxeuntersuchungen oder Professionellen Zahnreinigungen
nicht zu vergessen.

Praxisgebühr

Bei jedem ersten Zahnarztbesuch in einem Quartal müssen 10 EUR
als Krankenkassenverwaltungsgebühr entrichtet werden.

Keine Praxisgebühr ist fällig für:
- Versicherte, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben
- zweimal jährlich eine Untersuchung evtl mit Röntgen und Vitalitätsprüfung der Zähne,
  darin eingeschlossen einmal jährlich eine oberflächliche Zahnsteinentfernung
- Versicherte, die von der Zuzahlung befreit sind
- Patienten, die die Praxisgebühr bereits bei einem anderen Zahnarzt entrichtet haben
  und das per Quittung nachweisen können, bzw. die von einem anderen Zahnarzt
  überwiesen wurden.

Diese Regel gilt nicht für die Überweisung von einem Arzt!

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© Zahnärztliche Praxisgemeinschaft Dres. Kreuzkamp & Partner